Wir machen Spender / Empfängerpaare, die immunologisch leider nicht zusammenpassen, mit anderen Spender / Empfängerpaaren bekannt, damit zwischen ihnen die vom gegenwärtigen Gesetz geforderte „besondere persönliche Verbundenheit" im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG entstehen kann (vgl. Bundessozialgericht, BSGE 92, 19).
Hierzu bieten wir an, dass diese sich bei uns freiwillig melden und uns alle notwendigen Daten mitteilen. Wir behandeln die Daten selbstverständlich vertraulich.
Folgende Daten werden benötigt:
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) benötigen wir, um mit ihnen in Kontakt treten können. Dabei können Sie als Kontaktperson eine allgemeine Kontaktperson, Spender oder Empfänger sein (bitte dann angeben).Dann benötigen wir noch die folgenden Daten jeweils vom Spender und Empfänger.
Spenderdaten
Vor- und NachnameGeschlecht
Geburtstag
AB0-Blutgruppe
Rhesus-Faktor
HLA Labordaten vorhanden ja/nein
Empfängerdaten
Vor- und NachnameGeschlecht
Geburtstag
AB0-Blutgruppe
Rhesus-Faktor
HLA Labordaten vorhanden ja/nein
Nach Mitteilung werden wir gefundene passende Spender / Empfängerpaare miteinander bekannt machen.
Nach dem Kennenlernen können die beiden Paare entscheiden, ob sie sich bei einer Klinik anhand der HLA Labordaten hinsichtlich der Verträglichkeiten genauer prüfen lassen wollen, als Vorbereitung einer Crossover-Nierentransplantation.